Heiraten inmitten der Idylle und Schönheit der
Marktgemeinde Grafendorf
Standesamt Grafendorf
Standesamt Schloss Reitenau
Die beiden Hochzeitslocations „Trauungssaal Standesamt Grafendorf“ und „Schloss Reitenau“ lassen Herzen höherschlagen und sorgen dafür, dass der schönste Tag im Leben auch tatsächlich ein solcher wird.
Das Team des Standesamts Grafendorf bemüht sich, dass dieser Tag garantiert für immer in guter und schöner Erinnerung behalten wird. Der Trauungssaal im Standesamt Grafendorf besticht durch angenehme Atmosphäre, großzügige Ausstattung und viele technische Raffinessen.
Das Schloss Reitenau ist für alle Romantiker ein Traum. Mit der romantischen Schlosskapelle im Schlosshof und seinen Arkaden steht ein historischer Ort zur Verfügung. In den Schlossräumlichkeiten werden auch standesamtliche Trauungen (Exklusiv-Trauungen) durchgeführt.
Die Standesbeamten des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Grafendorf beraten und unterstützen bei den Vorbereitungen sowie der Planung.
Mag. Doris Lentz 03338/2262-15 lentz@grafendorf.at
Mag. Evelyn Schauer 03338/2262-12 schauer@grafendorf.at
Jede Hochzeit in Grafendorf erhält eine ganz besondere Note, wenn zwei Liebende in den Hafen der Ehe segeln.
Für die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung benötigen Sie:
Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist jedes Standesamt. Die Anmeldung ist nach Abschluss der rechtlichen Prüfung sechs Monate gültig. Die Anmeldung muss persönlich von beiden Verlobten vorgenommen werden.
Volljährige Verlobte müssen für die Anmeldung ihrer Eheschließung mitbringen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländer/innen Reisepass usw.)
- Nachweis des Wohnsitzes, die keinen Wohnsitz in Österreich haben
- Nachweis des akadem. Grades oder Standesbezeichnung
Verlobte, die bereits verheiratet waren, zusätzlich:
- Heiratsurkunden aller Vorehen
- Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen
Ausländische Verlobte, zusätzlich:
Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung – nicht älter als 6 Monate) der zuständigen Heimatbehörde bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates.
Verlobte mit gemeinsamen vorehelichen Kindern, zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
Kosten der Eheschließung:
(Auszug aus dem Gebührengesetz des Amtes der Stmk. Landesregierung)
Bundesgebührenpauschale | 50,00 € |
Bundesabgabenpauschale für ausländische Schriften | 80,00 € |
Verwaltungsabgabe Trauung während der Dienstzeit | 5,45 € |
Verwaltungsabgabe Trauung außerhalb der Dienstzeit | 10,90 € |
Verwaltungsabgabe Heiratsurkunde im Zuge der Eheschließung | 2,10 € |
Verwaltungsabgabe Niederschrift Eheschließung | 2,10 € |
Verwaltungsabgabe Trauung außerhalb der Amtsräume | 54,50 € |
Kommissionsgebühr für Exklusivtrauung | 380,00 € |
Die Gebührenschuld entsteht mit der Einbringung des Antrages auf Ermittlung der Ehefähigkeit