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Standesamt

Heiraten inmitten der Idylle und Schönheit der
Marktgemeinde Grafendorf b.H.

Standesamt Grafendorf

Die Hochzeitslocation „Trauungssaal Standesamt Grafendorf“ lässt Herzen höherschlagen und sorgt dafür, dass der schönste Tag im Leben auch tatsächlich ein solcher wird.

Das Standesamt Grafendorf bemüht sich, dass dieser Tag garantiert für immer in guter und schöner Erinnerung behalten wird. Der Trauungssaal im Standesamt Grafendorf besticht durch angenehme Atmosphäre, großzügige Ausstattung und viele technische Raffinessen.

Die Standesbeamtin des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Grafendorf beratet und unterstützt bei den Vorbereitungen sowie der Planung.

                           

Mag. Evelyn Schauer      03338/2262-12         schauer@grafendorf.at

Danja Stelzer                      03338/2262-15         stelzer@grafendorf.at

Jede Hochzeit in Grafendorf erhält eine ganz besondere Note, wenn zwei Liebende in den Hafen der Ehe segeln.

Für die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung benötigen Sie:

Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist jedes Standesamt. Die Anmeldung ist nach Abschluss der rechtlichen Prüfung sechs Monate gültig. Die Anmeldung muss persönlich von beiden Verlobten vorgenommen werden.

Volljährige Verlobte müssen für die Anmeldung ihrer Eheschließung mitbringen:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländer/innen Reisepass usw.)
  • Nachweis des Wohnsitzes, die keinen Wohnsitz in Österreich haben
  • Nachweis des akadem. Grades oder Standesbezeichnung

Verlobte, die bereits verheiratet waren, zusätzlich:

  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen

Ausländische Verlobte, zusätzlich:
Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung – nicht älter als 6 Monate) der zuständigen Heimatbehörde bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates.

Verlobte mit gemeinsamen vorehelichen Kindern, zusätzlich:

  • Geburtsurkunden der Kinder

Kosten der Eheschließung:
(Auszug aus dem Gebührengesetz des Amtes der Stmk. Landesregierung)

Bundesgebührenpauschale 50,00 €
Bundesabgabenpauschale für ausländische Schriften 80,00 €
Verwaltungsabgabe Trauung während der Dienstzeit   5,45 €
Verwaltungsabgabe Trauung außerhalb der Dienstzeit 10,90 €
Verwaltungsabgabe Heiratsurkunde im Zuge der Eheschließung   2,10 €
Verwaltungsabgabe Niederschrift Eheschließung   2,10 €
Kommissionsgebühr für Exklusivtrauung 380,00 €

Die Gebührenschuld entsteht mit der Einbringung des Antrages auf Ermittlung der Ehefähigkeit