Gesetzliche Neuerungen ab April 2026 – OBS weitet Serviceangebot aus
Mit 1. April 2026 treten in Österreich zwei wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Haushalte mit geringem Einkommen entlasten:
- Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG) bringt den neuen Strom-Sozialtarif. Haushalte mit einer aufrechten Befreiung vom ORF-Beitrag haben ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf einen gesetzlich gestützten Strompreis – ausgenommen Studierende. Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) ist hierbei die zentrale Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern und den Strom-Lieferanten.
- Das Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) schafft die Grundlage dafür, dass die OBS auf Antrag auch das Einkommen für unterstützungswürdige Haushalte berechnet. Diese Bescheide dienen zur Vorlage bei der jeweiligen Förderabwicklungsstelle für Förderungen zur Bekämpfung von Energiearmut und klimarelevanter Investitionen (Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG)
Nähere Infos finden Sie hier: https://www.obs.at/befreiung oder im Gemeindeamt


